Grundbuchauszug für Ihre Immobilie online anfordern

Einfach und verständlich, ohne Termin in 2 Minuten beantragt. Kein Briefversand oder Drucker erforderlich.
Verfügbare Unterlagen:
Auszug aus dem Grundbuch
Flur-/Liegenschaftskarte
Grundbuchauszug
Teilungserklärung
weitere…

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Unterlagen online anfordern

Über unser Online-Formular fordern Sie die von Ihnen gewünschten Unterlagen, bundesweit mit unserer Hilfe, in Ihrem Auftrag, bei den zuständigen Stellen an. Grundbuchauszug und mehr ab 24,95 € ( inklusive Mehrwertsteuer und zzgl. von der ausstellenden Stelle erhobene Gebühren). Wir sind ein privates Unternehmen, keine Behörde und handeln nicht im Auftrag einer Behörde, sondern in Ihrem Auftrag. Mit der Nutzung des Online-Service entfällt für Sie der Weg zur ausstellenden Stelle oder zum Briefkasten, die Recherche und das Ausdrucken von Unterlagen.

Der Ablauf in 3 Schritten erklärt

Über den Online Service können Sie aktuell Grundbuchauszüge und Liegenschafts- bzw. Flurkarten ohne Behördengang vor Ort bestellen. Bitte beachten Sie, dass für die Bestellung von Grundbuchauszügen ein berechtigtes Interesse erforderlich ist.

Antrag stellen
  • 1

    Online Antrag ausfüllen

    Sie geben über das Online Formular die Daten zu Ihrer Person und zum Grundstück an, zu dem Sie die Unterlagen anfordern wollen. Ihr Antrag wird verschlüsselt übertragen und anschließend an die zuständige Behörde versandt.

  • 2

    Bearbeitung in der zuständigen Behörde

    Ihr Antrag wird an die zuständige Behörde versandt und bearbeitet. Im Regelfall dauert dies 1-2 Wochen. In Einzelfällen können sich Rückfragen ergeben. Hierüber werden Sie automatisch informiert.

  • 3

    Lieferung der Dokumente per Post

    Sie erhalten die gewünschten Unterlagen bequem und einfach per Post. Die amtlichen Gebühren werden Ihnen gegenüber direkt von der zuständigen Behörde berechnet.

Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug umfasst die wichtigsten Informationen zu einem Grundstück aus dem Grundbuch (u.a. Eigentümer, Größe, Lage, Hypotheken und Grundschulden) und wird i.d.R. für die Grundsteuererklärung, Bauanträge, Finanzierungen sowie den Verkauf benötigt. Sie können den Auszug beglaubigt oder unbeglaubigt anfordern. Voraussetzungen: Sie sind Eigentümer, wurden vom Eigentümer bevollmächtigt, oder haben ein berechtigtes Interesse (z.B. Rechteinhaber im Grundbuch, Vollstreckung gegen den Eigentümer). Weitere Informationen hierzu finden Sie im Online-Formular.

Hier klicken, um einen Grundbuchauszug anzufordern

Grundbuchauszug

Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte oder auch Flurkarte enthält detaillierte Informationen zur Grundstückslage und zum Grundstücksverlauf. Sie ist eine graphische 2D-Darstellung des Grundstücks, der angrenzenden Grundstücke und der darauf stehenden Gebäude. Antragsvoraussetzungen: Die Liegenschaftskarte kann von jedermann angefordert werden.

Hier klicken, um eine Liegenschaftskarte anzufordern

Grundbuchauszug

Weitere Unterlagen

Folgende weitere Unterlagen sind über den Online Service verfügbar:

Teilungserklärung: Relevant für Eigentumswohnungen. Die Teilungserklärung gibt Auskunft darüber, welche Teile einer Immobilie Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind. Zudem werden in der Teilungserklärung Sondernutzungsrechte wie die Nutzung von Parkplätzen festgelegt. Auch die Aufteilung der Neben- und Betriebskosten kann darin geregelt werden.

Baulastenauskunft: Baulasten sind Verpflichtungen des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Die häufigste Form ist die Abstandsflächenbaulast, bei der der Eigentümer sich verpflichtet, bei der Bebauung einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Baulasten sind nicht im Grundbuch ersichtlich. Auskunft gibt das Baulastenverzeichnis.

Altlastenverzeichnis: Als Altlasten werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, von denen eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit ausgehen kann. Zum Beispiel, weil auf dem Grundstück mit Schadstoffen gearbeitet wurde, die den Boden kontaminiert haben. Altlastenverdächtige Flächen werden im Altlastenkataster ausgewiesen. Vor deren Bebauung muss ggf. eine Sanierung erfolgen, die finanziell aufwendig ist. Bebauungsplan: Der Bebauungsplan (abgekürzt B-Plan) ist eine Regelung über die mögliche Bebauung und ihre Art und Weise von genau definierten Grundstücken. Der Bebauungsplan enthält zudem Bestimmungen zur Nutzung der Grundstücke. Er wird von der Gemeinde erlassen

Fragen und Antworten

Die notwendigen Nachweise variieren je nach Dokument. Im geführten Prozess des Online-Formulars werden Sie aufgefordert, Nachweise einzureichen, sobald dies notwendig ist. Anbei ein Überblick für die wichtigsten Unterlagen:

Grundbuchauszug: Wenn Sie nicht Eigentümer sind, ist ein berechtigtes Interesse notwendig, da das Grundbuch kein öffentliches Register ist. Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise Rechteinhaber im Grundbuch, Bevollmächtigte, Gläubiger und weitere Gruppen. Als Faustregel gilt: Sind Sie im Grundbuch namentlich vermerkt, ist in der Regel kein gesonderter Nachweis notwendig. Sind Sie vom Eigentümer bevollmächtigt oder haben ein anderweitiges legitimes Interesse an den Informationen, so ist ein Nachweis erforderlich.

Liegenschaftskarte: Sie benötigen Sie keinen gesonderten Nachweis, die Liegenschafts- bzw. Flurkarte ist für jedermann frei verfügbar.

Teilungserklärung: Die Teilungserklärung kann in der Regel vom Eigentümer und von den vom Eigentümer bevollmächtigten Personen angefordert werden.
Grundbuchauszüge werden per Post versandt. Von der Anforderung bis zum Eintreffen bei Ihnen dauert es ca. 7-14 Tage. Im Zuge der Grundsteuerreform kommt es vereinzelt zu Überlastungen der bearbeitenden Stellen, was eine längere Bearbeitungszeit zur Folge hat.

Flurkarten/Liegenschaftskarten werden i.d.R. auch per Mail versandt und treffen in der Regel innerhalb von 3-10 Tagen bei Ihnen ein. Eine Garantie können wir hierfür jedoch nicht übernehmen.

Alle anderen Unterlagen treffen i.d.R. nach 7-30 Tagen bei Ihnen ein. Gern erinnern wir die bearbeitenden Stellen an Ihre Anforderung, wenn Sie uns mitteilen, dass nach Ablauf dieser Fristen nichts bei Ihnen angekommen ist.
Eine Beglaubigung benötigen Sie in der Regel nur dann, wenn Sie den Auszug als Nachweis für etwas anderes einreichen müssen. Sie also darum gebeten wurden, einen Grundbuchauszug einzureichen. Benötigen Sie den Auszug lediglich um daraus bestimmte Informationen zu entnehmen, oder um Ihre Unterlagen zu aktualisieren, benötigen Sie keine Beglaubigung.
Wir bieten zum Thema Grundsteuerreform ein E-Book mit ausführlichen Hilfestellungen an, welches Sie im Paket mit einem Grundbuchauszugsservice erwerben können. In der Regel ist es möglich, die Erklärung mit diesen und auch mit frei verfügbaren Informationen selber zu erledigen.

Den Servicepreis für die Nutzung unseres Online-Service finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Grundbuchauszug 29,00 € Jetzt Bestellen
Grundbuchauszug + E-Book Grundsteuer 39,00 € Jetzt Bestellen
Liegenschaftskarte 29,00 € Jetzt Bestellen
Teilungserklärung 24,00 € Jetzt Bestellen
Altlastenverzeichnis 24,00 € Jetzt Bestellen
Baulastenverzeichnis 24,00 € Jetzt Bestellen
Erschließungsbescheinigung 24,00 € Jetzt Bestellen
Bebauungsplan 24,00 € Jetzt Bestellen

Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer für Privatkunden und Netto für gewerblichen Kunden.

Ihnen gegenüber werden, nur im Falle der erfolgreichen Ausstellung der Unterlagen, von der ausstellenden Stelle i.d.R. zudem folgende Gebühren erhoben: Für den Grundbuchauszug 10 Euro (unbeglaubigt) und 20 Euro (beglaubigt). Im Falle einer Liegenschaftskarte fallen 20-30 Euro je Auszug an. Für andere Unterlagen variieren die Preise je nach Aufwand zwischen 20-50 Euro. Bei besonders umfangreichen Auskünften kann ggf. nach Seitenanzahl oder Stundenaufwand berechnet werden. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice vorab, sofern hierzu Fragen oder Unklarheiten bestehen.