Über unseren Online-Service fordern wir die von Ihnen gewünschten Unterlagen bundesweit in Ihrem Auftrag bei den zuständigen Stellen an. Wir sind ein privates Unternehmen, keine Behörde und handeln nicht im Auftrag einer Behörde, sondern in Ihrem Auftrag. Zusätzlich zu den Gebühren für unsere Serviceleistung fallen noch weitere Gebühren an, die Ihnen im Nachgang von der ausstellenden Behörde in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie die Unterlagen lieber eigenständig anfordern wollen, nutzen Sie gern unsere Suche nach dem zuständigen Grundbuchamt.
Über den Online Service können Sie aktuell Grundbuchauszüge und Liegenschafts- bzw. Flurkarten ohne Behördengang vor Ort bestellen. Bitte beachten Sie, dass für die Bestellung von Grundbuchauszügen ein berechtigtes Interesse erforderlich ist.
Antrag stellenSie geben über das Online Formular die Daten zu Ihrer Person und zum Grundstück an, zu dem Sie die Unterlagen anfordern wollen. Ihr Antrag wird verschlüsselt übertragen und anschließend an die zuständige Behörde versandt.
Ihr Antrag wird an die zuständige Behörde versandt und bearbeitet. Im Regelfall dauert dies 1-2 Wochen. In Einzelfällen können sich Rückfragen ergeben. Hierüber werden Sie automatisch informiert.
Sie erhalten die gewünschten Unterlagen bequem und einfach per Post. Die amtlichen Gebühren werden Ihnen gegenüber direkt von der zuständigen Behörde berechnet.
Grundbuchauszüge werden nur per Post versandt. Von der Anforderung bis zum Eintreffen bei Ihnen dauert es ca. 7-14 Tage. Im Zuge der Grundsteuerreform kommt es vereinzelt zu Überlastungen der Bearbeitenden Stellen, was eine längere Bearbeitungszeit zur Folge hat.
Flurkarten werden i.d.R. auch per Mail versandt und treffen in der Regel innerhalb von 3-10 Tagen bei Ihnen ein.
Alle anderen Unterlagen treffen i.d.R. nach 7-30 Tagen bei Ihnen ein.
Gern erinnern wir die bearbeitenden Stellen an Ihre Anforderung, wenn Sie uns mitteilen, dass nach Ablauf dieser Fristen nichts bei Ihnen angekommen ist.
Flurkarten und Bebauungspläne können frei von jedermann angefordert werden.
Grundbuchauszüge erfordern ein berechtigtes Interesse, das Sie als Eigentümer oder Rechteinhaber im Grundbuch automatisch haben. Gleiches gilt, wenn Sie Erbe sind, eine Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer anfordern wollen und ähnlich gelagerte Fälle, die Sie im Formular begründen müssen. Alternativ können Sie sich vom Eigentümer bevollmächtigen lassen.
Alle anderen Unterlagen können vom Eigentümer und den vom Eigentümer dazu Bevollmächtigten angefordert werden.
Die Servicegebühr beträgt 25-30 Euro für den Online Service und wird pro gewünschter Anforderung erhoben. Zusätzlich fallen amtliche Gebühren an. Für den Grundbuchauszug sind dies i.d.R. 10 Euro in der unbeglaubigten Variante, und 20 Euro in der beglaubigten. Für eine Flurkarte meist zwischen 15-30 Euro. Die amtlichen Gebühren sind in den Gebührenverordnungen der Länder und Gemeinden geregelt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierzu keine allgemeingültige Auskunft geben können.