Fragen und Antworten
Was ist das Grundbuch?
Es handelt sich bei dem Grundbuch um ein Verzeichnis. In diesem sind alle Rechte und Pflichten eines Grundstücks aufgeführt. Die Eintragung und Führung des Grundbuchs erfolgt von Amtsgericht Bamberg in Synagogenplatz 1, 96047 in Bamberg. In dem Grundbuch befinden sich neben dem Namen des Eigentümers auch Informationen über Flurstücke, die Größe des Grundstücks, die Grundstücksnutzung, Lasten und Beschränkungen und eventuelle Hypotheken.
Was ist das Grundbuchamt?
Das Grundbuchamt in Bamberg führt alle Grundbücher. Das Grundbuchamt ist zudem Teil des Amtsgerichts. Es führt alle Eintragungen, Änderungen und Löschungen in einem Grundbuch durch.
Was ist ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält alle Informationen und Eintragungen aus dem Grundbuch und somit die wichtigen Daten zu einem Grundstück. Es gibt die Aufschrift, die die Angaben zum zuständigen Amtsgericht, die Aktennummer und den Namen des Grundbuchbezirks enthält. Zusätzlich gibt es auf dem Deckblatt noch Vermerke. Anschließend findet sich im Auszug das Bestandsverzeichnis, in dem sich alle Angaben zum Grundstück befinden, wie die Größe oder auch die Lage und selbst die Flurnummer. Als nächstes beinhaltet der Grundbuchauszug mehrere Abteilungen. In diesen sind Informationen zum Eigentümer, mögliche Grundrechte oder Lasten sowie Hypotheken und Schulden aufgeführt.
Wozu wird ein Grundbuchauszug benötigt?
Es gibt mehrere Situationen, in denen ein Grundbuchauszug notwendig wird.
- Immobilienverkauf: Eine Immobilie kann nur dann verkauft werden, wenn ein Grundbuchauszug vorgelegt wird. Dies ist wichtig, um das Eigentum an der Immobilie zu beweisen. Somit gibt der Auszug zeitgleich Informationen über das Eigentümerverhältnis, da auch mehrere Personen eine Immobilie besitzen können. Zudem lässt sich daran erkennen, ob es mögliche Hypotheken oder Restschulden gegenüber Dritten gibt.
- Immobilienkauf: Wer bei der Bank für den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie einen Kredit beantragen möchte, muss auch der Bank gegenüber einen Grundbuchauszug vorlegen. In solch einem Fall wird nämlich eine Beleihungsprüfung durchgeführt und somit, ob die Immobilie über ausreichend Wert verfügt, um als Sicherheit für den Kredit akzeptiert werden zu können.
- Erbfall: Wer eine Immobilie erbt, der erbt auch mögliche Lasten, die auf dem Grundstück liegen. Damit Erben über diese Lasten oder andere Pflichten Bescheid wissen, müssen eine Einsicht in das Grundbuch erhalten und somit einen Grundbuchauszug beantragen.
Was ist die Gemarkung?
Die Gemarkung bezeichnet das Gebiet, auf dem das Grundstück liegt. Es handelt sich dabei genauer gesagt um eine Fläche, die aus unterschiedlichen Flurstücken oder Grundstücken besteht. In vielen Fällen ist die Bezeichnung der Gemarkungen je nach Ortschaft unterschiedlich.
Was ist ein Flurstück?
Ein Flurstück ist eine Fläche auf einem Grund, die vom Amt vermisst und festgelegt wird. Die Flurstücke befinden sich alle in einem sogenannten Liegenschaftskataster mit jeweils einer eigenen Flurstücksnummer. Einfach ausgedrückt handelt es sich somit bei einem Flurstück um ein Grundstück. Gehören einem Eigentümer mehrere Grundstücke beziehungsweise Flurstücke, können diese in ein größeres Grundstück zusammengefasst werden.
Was ist die Flurkarte?
Die Flurkarte wird auch als Katasterkarte oder Liegenschaftskarte bezeichnet. Auf dieser sind alle Grundstücke in einem bestimmten Gebiet aufgeführt. Solch eine Flurkarte ist sowohl für den Kauf als auch den Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks wichtig.
Brauche ich einen beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug?
Der Unterschied zwischen einem beglaubigten und unbeglaubigten Auszug aus dem Grundbuch ist lediglich, dass durch die Beglaubigung die Echtheit des Grundbuchauszugs bestätigt wird. Wird den Aufzug somit nur für die eigenen Unterlagen benötigt, ist entsprechend keine Beglaubigung notwendig. Wer eine Immobilie oder ein Grundstück jedoch verkaufen möchte oder eine Finanzierung für den Kauf benötigt, ist auf eine beglaubigte Kopie des Grundbuchauszugs angewiesen.
Was steht im Grundbuchauszug?
In einem Grundbuchauszug befinden sich alle wichtigen Informationen zum Grundbuch. Dazu gehören unter anderem die Größe und Lage des Grundstücks oder einer Immobilie, sowie Informationen zum Eigentümer und zu den Rechten und auch mögliche Schulden gegenüber Dritten.
Was ist eine Beleihungsprüfung?
Benötigt ein Interessent einer Immobilie oder eines Grundstücks einen Kredit für die Finanzierung durch eine Bank, führt diese eine Beleihungsprüfung durch, wofür unter anderem ein beglaubigter Auszug aus dem Grundstück notwendig ist. Bei der Beleihungsprüfung untersucht die Bank, ob das Grundstück über ausreichend Wert verfügt, um als Sicherheit für das Darlehen verwendet werden zu können. Da in dem Grundbuch oder auch Grundbuchauszug auch eine mögliche Grundschuld aufgeführt ist, wird die Bank anschließend im Grundbuch unter der Grundschuld an der ersten Stelle aufgeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bank der erste Begünstigte ist.
Muss das Grundbuch nach einem Sterbefall geändert werden?
Verstirbt der Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie, muss das Grundbuch in diesem Fall geändert werden. Vor allem bei möglichen Erben ist es wichtig, die neuen Eigentümer im Grundbuch aufzuführen.
Was ist das Vorkaufsrecht?
Mit dem Vorkaufsrecht besteht das Recht in einem Kaufvertrag als Käufer eintreten zu dürfen. Dafür ist lediglich eine einseitige Willenserklärung durch den Verkäufer notwendig.
Erlischt der Nießbrauch im Sterbefall?
Der Nießbrauch beschränkt sich gemäß dem Gesetz auf die Lebenszeit der berechtigten Person. Im Sterbefall erlischt somit auch der Nießbrauch. Dafür ist es wichtig, dass die Sterbeurkunde beim Grundbuchamt in Synagogenplatz 1, 96047 und Gundelsheim in Bayern eingereicht wird.
Wie werden Änderungen im Grundbuch vorgenommen?
Für die Änderung von Daten im Grundbuch ist die Beauftragung eines Notars notwendig. Dieser füllt zusammen mit dem bestehenden oder neuen Eigentümer die unterschiedlichen Antragsformulare aus. Im Anschluss ist es dadurch möglich, einen Eigentümerwechsel oder auch eine Berichtigung von Daten im Grundbuch durchzuführen.
Worum handelt es sich bei einem elektronischen Grundbuchauszug?
Seit mehreren Jahren werden die Grundbücher elektronisch geführt und können auch elektronisch abgerufen werden. Der elektronische Zugriff ist jedoch nur speziellen Berufsgruppen wie Notaren und anderen gestattet, die im Rahmen Ihrer dienstlichen Aufgaben regelmäßig Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein direkter Zugangsweg für interessierte Bürger besteht defacto (noch) nicht.
Wo kann ich den Grundriss meiner Wohnung beantragen?
Einen Grundriss für eine Wohnung erhält man normalerweise beim Bauamt über Einsicht in die Bauakten, also für Gundelsheimim Bauamt Gundelsheim bzw im Bauamt des Kreises Landkreis Bamberg.
Was ist das Grundbuchblatt?
Das Grundbuchblatt unterteilt sich in fünf Abteilungen, die Informationen über Eigentümer von Immobilien und Grundstücken sowie die Verhältnisse beinhalten. In einer Abteilung finden sich auch alle Grundschulden und Hypotheken, die vor allem für Banken sowie Grundstückskäufer interessant sind.
Was ist eine Grundakte?
Zu jedem Grundbuch gibt es eine passende Grundakte. In dieser sind Dokumente und Urkunden für das Grundbuch aufgeführt. Dies betrifft beispielsweise Gerichtsurteile, Verträge von Notaren oder auch Erbscheine.
Wie wird die Einsicht in die Grundakte in Gundelsheim beantragt?
Die Grundakte befindet sich im jeweiligen Grundbuchamt. Bestimmte Personen mit einem berechtigten Interesse, wie Eigentümer, Notare, Grundstückserwerber, Gläubiger, Bevollmächtigte, Anwälte oder auch Banken dürfen eine Einsicht in die Grundakte erhalten. Gläubigern ist die Einsicht nur dann gestattet, wenn sie einen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen den Grundstücksbesitzer haben. Die Einsicht jeder Person wird gemäß § 12 Absatz 4 der Grundbuchordnung dokumentiert.
Wie werden Grundschuld oder Grundpfandrechte aus dem Grundbuch gelöscht?
Nach der Tilgung aller Kreditschulden für eine Immobilie ist es möglich, die Grundschuld wieder aus dem Grundbuch zu löschen. Speziell dafür wird einem von der Bank eine Löschungsbewilligung ausgestellt. Anschließend muss diese einem Notar vorgelegt werden, der stellvertretend beim Grundbuchamt in Gundelsheim die Löschung beantragt.
Welche Vor- und Nachteile hat die Löschung einer Grundschuld?
Für gewöhnlich möchten Käufer weder Grundstücke noch Immobilien erwerben, die noch belastet sind. Aus diesem Grund ist es von Vorteil, eine getilgte Grundschuld schnell aus den Akten entfernen zu lassen. Nach Tilgungsende wird aus der Grundschuld jedoch eine Eigentümergrundschuld. Es kann für zukünftige Finanzierungsvorhaben von Vorteil sein, diese im Grundbuch bestehen zu lassen. Die Grundschuld lässt sich dann beispielsweise bei einer Modernisierung erneut nutzen.
Was kostet die Löschung der Grundschuld?
Die genaue Höhe der Kosten sind nicht gesetzlich festgelegt und können im Bayern und in der jeweiligen Stadt unterschiedlich sein. Generell werden jedoch 0,2 %, der Grundschuld als Kosten für die Löschung fällig. Davon gehen jeweils 0,1 % zum Notar und 0,1 % zum Grundbuchamt. Die Kosten können sich somit durchaus, je nach Höhe des ursprünglichen Darlehens, auf 500 Euro oder mehr belaufen. Die Löschung ist jedoch nicht zwingend notwendig.
Was die Teilungserklärung im Grundbuch in Bayern?
Es handelt sich hierbei um eine Erklärung des Grundstücks- oder Immobilieneigentümers, die er gegenüber dem Grundbuchamt abgibt. Diese Erklärung dient der Aufteilung des Eigentums in Miteigentumsanteile. In der Erklärung sind demnach neben der Aufteilung selbst, auch alle Pflichten und Rechte der Eigentümer aufgelistet. Die Teilungserklärung wird demnach erst dann notwendig, wenn es mehr als einen Eigentümer gibt, wie bei einem Mehrfamilienhaus.
Welche Bedeutung hat der Rang im Grundbuch in Gundelsheim?
Mit einem Rang wird die Reihenfolge aller Gläubiger geregelt, die im Fall einer Zwangsversteigerung zu den Begünstigten werden. Bei einer Kreditvergabe durch Banken bestehen diese generell darauf, als erster Gläubiger im Rang aufgeführt zu werden. Es ist zudem möglich, die Reihenfolge zu ändern, wenn der Eigentümer und Gläubiger zustimmen. Diese Änderung muss zusätzlich von einem Notar beglaubigt werden.
Worum handelt es sich bei einer Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvermerkung kann mit einer Reservierung eines Grundstücks oder einer Immobilie verglichen werden und ist Teil des Kaufprozesses. Die Notwendigkeit solch einer Reservierung besteht, da die Umschreibung des Grundbuchs auf der neuen Eigentümer bis zu 6 Monate dauern kann. Sie dient dem Käufer demnach als Absicherung. Zeitgleich verhindert die Auflassungsvermerkung, dass der Verkäufer der Immobilie oder des Grundstücks neue Hypotheken aufnehmen oder das Grundstück an einen anderen Interessenten verkaufen kann. Die Auflassungsvermerkung ist Teil des Grundbuchs und die Eintragung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises sowie der Grunderwerbsteuer.
Worin unterscheiden sich Wohnrecht und Nießbrauchrecht?
Ein Wohnrecht gibt einem die Garantie in einer Immobilie bis zum Tod zu verweilen, unabhängig davon, wer der Eigentümer ist. Selbst bei einem Eigentümerwechsel bleibt das Wohnrecht somit bestehen. Das Nießbrauchrecht geht einen Schritt weiter: Dieses gibt einem neben dem Wohnrecht zusätzlich die Möglichkeit Einkünfte durch die Immobilie oder das Grundstück zu erzielen und es somit zu vermieten. Wichtig ist, dass beim Nießbrauch auch für die Instandhaltung gezahlt wird. Der Nachteil des Wohnrechts und des Nießbrauchrechts ist, dass sie den Immobilienwert mindern.
Wer kann einen Grundbuchauszug in Gundelsheim anfordern?
Ein Grundbuchauszug aus Gundelsheim ist nicht für jedermann zugänglich, sondern es muss eine Berechtigung gemäß § 12 GBO bestehen. Das bedeutet um einen Grundbuchauszug zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse bestehen gegebenenfalls auch durch entsprechende Nachweise belegt werden.
Eigentümer und diejenigen die namentlich im Grundbuch vom einem Recht vermerkt sind, haben immer ein berechtigtes Interesse, welches i.d.R. auch nicht gesondert belegt werden muss. Schließlich sind Sie dem Grundbuchamt namentlich bekannt. Alle anderen sollten nach Möglichkeit Nachweise beilegen.
Das Recht einen Auszug zu erhalten haben in der Regel:
- Eigentümer oder Besitzer der Immobilie ist
- Erbe der betreffenden Immobilie ist
- Gläubiger des Eigentümers ist
- Als Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen dem Besitzer durchführen möchte
- Vollmacht des Besitzers hat
- Sich auf die Pflicht zur Amtshilfe (z.B. als Notar) berufen kann.
- In anderen Fällen kann ein berechtigtes Interesse bestehen, jedoch muss es in diesem Fall begründet werden.
Gegen die Ablehnung der Einsicht kann Anspruch erhoben werden, sofern Sie die Ablehnung als Unrechtmäßig betrachten. Wenden Sie sich hierzu an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Was kostet dieser Service?
Den Servicepreis für die Nutzung unseres Online-Service finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer für Privatkunden und Netto für gewerblichen Kunden.
Ihnen gegenüber werden, nur im Falle der erfolgreichen Ausstellung der Unterlagen, von der ausstellenden Stelle i.d.R. zudem folgende Gebühren erhoben: Für den Grundbuchauszug 10 Euro (unbeglaubigt) und 20 Euro (beglaubigt). Im Falle einer Liegenschaftskarte fallen 20-30 Euro je Auszug an. Für andere Unterlagen variieren die Preise je nach Aufwand zwischen 20-50 Euro. Bei besonders umfangreichen Auskünften kann ggf. nach Seitenanzahl oder Stundenaufwand berechnet werden. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice vorab, sofern hierzu Fragen oder Unklarheiten bestehen.